Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Fehler in der arbeitsrechtlichen Weichenstellung sind in der Regel nicht heilbar, kosten Geld und können betriebliche Unruhe und – nicht zuletzt in Zeiten sozialer Medien – Reputationsverluste zur Folge haben.
Präventive arbeitsrechtliche Interessenwahrnehmung zahlt sich für Unternehmen wie auch Führungskräfte – zumeist schon für einen überschaubaren anwaltlichen Aufwand – insbesondere dann aus, wenn „das Kind arbeitsrechtlich noch nicht in den Brunnen“ gefallen ist.
Ist ein Konflikt nicht vermeidbar, ist eine weitsichtige und durchsetzungsstarke gerichtliche Interessenvertretung gefordert.
Albicker Arbeitsrecht bietet für alle arbeitsrechtlichen Konflikte und Konstellationen auf Unternehmens- und Organ- bzw. Führungskraftebene die passende Expertise an, insbesondere bei der
- Vertragsgestaltung (moderne Arbeitsverträge, Gestaltung variabler Vergütungssysteme/ passender Zielvereinbarungen, Boni, Gratifikationen, Provisionsregelungen, Dienstwagenregelungen, etc.);
- Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen und Transaktionen (Umwandlungen, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, wie Stilllegung und Verlagerung von Betrieben/ Betriebsteilen, betriebliche Organisationsänderungen etc.);
- kündigungsbegleitenden Beratung von Unternehmen und Unternehmern (vom individuellen Problemfall bis zur betriebsbedingten Massenentlassung im Rahmen aller Arten von Umstrukturierungen);
- Verhandlung und Gestaltung von Auflösungsverträgen;
- arbeitsrechtlichen Bewältigung pandemiebedingter Situationen, insbesondere Kurzarbeit, Arbeitsausfall etc.;
- Gestaltung allen Arten mobilen Arbeitens;
- Verhandlung mit Aufsichtsräten, Gewerkschaften und Betriebsräten in allen Fragen der Mitbestimmung, u.a. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Betriebsvereinbarungen in und außerhalb der Einigungsstelle und/oder im gerichtlichen Beschlussverfahren;
- Verhandlung von Tarifverträgen, insbesondere Sanierungstarifverträgen;
- bundesweiten gerichtlichen Interessenvertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und ordentlichen Gerichten (mit Ausnahme BGH);
- Sicherstellung des gebotenen Blicks „über den Tellerrand“ des Arbeitsrechts hinaus durch zusätzliche langjährige Erfahrungen des Gründers von Albicker Arbeitsrecht als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkten auf handels- bzw. vertriebsrechtlichen Angelegenheiten und der Betreuung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.
Zusätzliche Kompetenzfelder
Fachliche und nationale Grenzen?
Diese gibt es. Und dies im Sinne des Mandanten.
Albicker Arbeitsrecht ist gerade in immer komplexer werdenden Zeiten und Problemstellungen von dem besonderen Wert der fachlichen Spezialisierung für Mandanten überzeugt. Umsätze aus fachfremden Gebieten „mitnehmen“ entspricht nicht dem Kanzleimodell von Albicker Arbeitsrecht.
Albicker Arbeitsrecht beschränkt die anwaltliche Interessenvertretung konsequent auf die oben genannten Kompetenzfelder.
Albicker Arbeitsrecht ist durch seine Zusammenarbeit mit anderen Partnern exzellent vernetzt.
Das Netzwerk beinhaltet – frei von jedem Kanzleiverbund – kompetente und spezialisierte externe Top-Anwälte im In- und Ausland (insbesondere Zürich und Lausanne/CH, Paris, London und New York), die Mandanten bei Bedarf nach entsprechender Mandatierung - mit oder ohne Mandatsführung durch Albicker Arbeitsrecht - gerne unterstützen.