Die Kanzlei

Die Kanzlei

Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn!

Albicker Arbeitsrecht ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. 


Sie vertritt die Interessen von Unternehmen  und Führungskräften in allen Fragen des Arbeitsrechts. 

Zu den Mandanten von Albicker Arbeitsrecht zählen Unternehmen und Unternehmer aller Branchen und Größen, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte.


Der Gründer von Albicker Arbeitsrecht war über zwanzig Jahre als Partner und Standortleiter für das Dezernat Arbeitsrecht in zwei renommierten deutschen Wirtschaftskanzleien tätig. 


Seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht, exzellente juristische Qualität, ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, ausgewiesene Beharrlichkeit und die Fähigkeit, sich in die jeweilige Interessenlage im Sinne der Mandantschaft präzise und rasch einzutauchen, sind das Rüstzeug für die Bearbeitung komplexer und häufig langwieriger arbeitsrechtlicher Angelegenheiten. 


Seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkten auf handels- bzw. vertriebsrechtlichen Angelegenheiten und der Betreuung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern stellen den gebotenen Blick „über den Tellerrand“ des Arbeitsrechts hinaus sicher. 

Sie sind ein willkommener Begleiter bei der Betreuung von Umstrukturierungen und der Kommunikation mit Personal- und Rechtsabteilungen, Verbänden, Transaktionsanwälten oder Kanzleien ohne Arbeitsrechtsspezialisierung in rechtsgebietsübergreifenden Angelegenheiten. 


Dr. Albicker unterstützt Unternehmen und interessierte Ansprechpartner allein oder gemeinsam mit anderen Experten durch regelmäßige Praktikervorträge über aktuelle arbeitsrechtliche Top-Themen und arbeitsrechtliche Entwicklungen. Hierzu zählen auch Vorträge bei Verbänden, Industrie- und Handelskammern sowie Inhouse-Schulungen.


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